Zahnmedizinische Fachangestellte

Profil in Kurzform

  • Klasse: BSGZ
  • Berufsbereich: Gesundheit und Pflege
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Möglicher Schulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Anmeldung: Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden in der Schule an.

Informationen zur Schulform

Während der Ausbildung, die 3 Jahre dauert, erhalten Azubis Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Patienten sowohl in der Assistenz am Behandlungsstuhl als auch in der Verwaltung, im Empfangsbereich und im Schriftverkehr mit Krankenkassen und Patienten.

In der Regel erstreckt sich die Ausbildung auf 3 Jahre, kann aber bei entsprechender Qualifikation auf 2 1/2 Jahre verkürzt werden.

Für die Ausbildung ist ein Sekundarabschluss I sinnvoll aber nicht Voraussetzung.

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • LF1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
  • LF2: Patienten empfangen und begleiten (incl. Korrespondenzbearbeitung)
  • LF3: Praxishygiene organisieren
  • LF4: Kariestherapie begleiten
  • LF5: Endodontische Behandlungen begleiten
  • LF6: Praxisabläufe organisieren
  • LF7: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
  • LF8: Chirurgische Behandlungen begleiten
  • LF9: Waren beschaffen und verwalten
  • LF10: Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates
  • LF11: Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
  • LF12 Prothetische Behandlungen begleiten
  • LF13: Praxisprozesse mitgestalten

Der Unterricht besteht aus einem allgemeinbildenden Bereich (Deutsch, Politik, Englisch, evtl. Religion und Sport) und einem berufsspezifischen Bereich, der in Lernfeldern unterrichtet wird, die die Bereiche Fachkunde, Abrechnung und Wirtschaftslehre abdecken.

Nach dreijähriger Ausbildung und entsprechender Berufspraxis sind Fortbildungen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin, Zahnmedizinischen Fachassistentin, Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin und zur Dentalhygienikerin möglich.

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

  • Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
  • Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.
 

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
    Erfolgreichen Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
    Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
  • Erweiterter Sekundarabschluss I
    Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    Notendurchschnitt 3,0
    Deutsch 3
    Englisch 3
    Berufsbezogener Lernbereich 3
  • Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Gesundheit/Pflege.

Downloadmaterial

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Ihre Ansprechpartnerin

Elisabeth Wurz

Mail: elisabeth.wurz@bbsam.eu

Elisabeth Wurz ist unsere Expertin für diese Ausbildung und kann Ihnen bei Fragen helfen. Wenn Sie eine Kontaktaufnahme von Seiten der BBS am Museumsdorf möchten, schreiben Sie uns einfach eine Email oder melden Sie sich telefonisch.

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