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Berufs­qua­li­fi­zie­ren­de Berufs­fach­schu­le Pflegeassistenz

    ☼ Pro­fil in Kurzform

    • Klas­sen­be­zeich­nung: BQLSP
    • Berufs­be­reich: Gesund­heit und Pflege
    • Dau­er: 2 Jahre
    • Prak­ti­kum: 24 Wochen (960 Stunden)
    • Schul­ab­schluss: Sekun­darab­schluss I – Realschulabschluss
    • Mög­li­cher Abschluss: Erwei­ter­ter Sekun­darab­schluss I
    • Berufs­ab­schluss: Staat­lich geprüfte/r Pflegeassistent/in
    • UMSCHULUNG MÖGLICH

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    Sie haben Inter­es­se an einer Aus­bil­dung in der Pflegeassistenz?

    Dann neh­men Sie Kon­takt zu uns auf.

    Bas­ti­an Brin­ker ist unser Exper­te für die­se Aus­bil­dung und kann Ihnen bei Fra­gen hel­fen. Wenn Sie eine Kon­takt­auf­nah­me von Sei­ten der BBS am Muse­ums­dorf möch­ten, fül­len Sie ein­fach das fol­gen­de For­mu­lar aus. Ent­schei­den Sie dabei, ob wir Sie anru­fen sol­len oder ob Sie eine E‑Mail bevor­zu­gen. Kli­cken Sie dann auf SENDEN.

    Unser Kon­takt­for­mu­lar

      per Tele­fonper E‑Mail

      ♦ Berufs­bild

      Die zwei­jäh­ri­ge Berufs­fach­schu­le Pfle­ge­as­sis­tenz führt zum Berufs­ab­schluss „Staat­lich geprüfte/r Pflegeassistent/ Pfle­ge­as­sis­ten­tin“. Die Aus­bil­dung bie­tet eine Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­keit mit viel­fäl­ti­gen Berufs­mög­lich­kei­ten in der Gegen­wart und Zukunft. Die Aus­bil­dung berei­tet ins­be­son­de­re Haupt­schul­ab­sol­ven­ten gut auf eine anschlie­ßen­de wei­ter­füh­ren­de Aus­bil­dung im Pfle­ge­be­reich vor. Die zwei­jäh­ri­ge Berufs­fach­schu­le ist in schu­li­sche und betrieb­li­che Aus­bil­dungs­pha­sen auf­ge­teilt, die auf­ein­an­der abge­stimmt sind. Die in der Schu­le erwor­be­nen Kennt­nis­se, Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten wer­den in den betrieb­li­chen Aus­bil­dungs­pha­sen ange­wandt, ver­tieft und gefes­tigt. Ein Schwer­punkt der Aus­bil­dung ist die Ent­wick­lung per­sön­li­cher und sozia­ler Kom­pe­ten­zen wie Team­fä­hig­keit, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen, um auf per­sön­li­che Wün­sche und Bedürf­nis­se der hil­fe­be­dürf­ti­gen Men­schen ein­ge­hen zu können.

      ♦ Dau­er

      Die Aus­bil­dung dau­ert zwei Jah­re. Sie beginnt jeweils mit dem neu­en Schul­jahr nach den Sommerferien.

      ♦ Beson­der­hei­ten

      kei­ne

      ♦ Auf­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

      Ein Haupt­schul­ab­schluss, Real­schul­ab­schluss oder ein ande­rer gleich­wer­ti­ger Bil­dungs­stand. Die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber soll­ten im Umgang mit Men­schen offen und freund­lich sein und als ein Mit­glied im Team gut mit ande­ren Per­so­nen zusam­men arbei­ten kön­nen. Eine gute Beur­tei­lung im Arbeits- und Sozi­al­ver­hal­ten wird erwar­tet. Nach­weis der per­sön­li­chen Zuver­läs­sig­keit (Füh­rungs­zeug­nis) und gesund­heit­li­chen Eignung.

      ♦ Der berufs­über­grei­fen­de Lernbereich

      ► Deutsch/Kommunikation
      ► Englisch/Kommunikation
      ► Sport
      ► Reli­gi­on
      ► Poli­tik

      ♦ Der berufs­be­zo­ge­ne Lernbereich

      Der berufs­be­zo­ge­ne Lern­be­reich Theo­rie und Praxis

      LF1: Arbeits- und Bezie­hungs­pro­zes­se
      LF2: Unter­stüt­zung des Men­schen
      LF3: Pfle­ge von Men­schen
      LF4: Optio­na­le Lernangebote

      Aus­bil­dungs­in­hal­te

      Die Aus­bil­dung beinhal­tet einen schu­li­schen und einen prak­ti­schen Teil. Die schu­li­sche Aus­bil­dung hat einen Umfang von 1800 Unter­richts­stun­den, die prak­ti­sche Aus­bil­dung umfasst 960 Stun­den. Die prak­ti­sche Aus­bil­dung wird in ambu­lan­ten, teil­sta­tio­nä­ren oder sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe, der Alten­pfle­ge und der Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge absol­viert. Wäh­rend der prak­ti­schen Aus­bil­dung wer­den die Schü­le­rin­nen und Schü­ler von Fach­lehr­kräf­ten der Schu­le betreut. Am Ende des Bil­dungs­gan­ges wird eine schrift­li­che und prak­ti­sche Prü­fung durchgeführt.

      ♦ Details zum Zeugnis

      Auf dem Zeug­nis ste­hen die Durch­schnitts­no­ten (gerun­det, ohne Stel­len nach dem Kom­ma) der zwei Lern­be­rei­che:
      ► Berufs­über­grei­fen­der Lern­be­reich
      ► Berufs­be­zo­ge­ner Lern­be­reich
      Der Durch­schnitt wird unter Berück­sich­ti­gung der Stun­den­an­tei­le berech­net (sie­he Stun­den­ta­fel). Unter der Gesamt­no­te für einen Lern­be­reich ste­hen außer­dem die zuge­hö­ri­gen Ein­zel­no­ten aus den Unter­richts­fä­chern bzw. Lernfeldern.

      ♦ Der Schulabschluss

      Für den erfolg­rei­chen Abschluss müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt werden:

      ► min­des­tens Note 4 „aus­rei­chend“ in den Lern­be­rei­chen
      ► maxi­mal zwei Noten 5 „man­gel­haft“ in den Unter­richts­fä­chern oder Lern­fel­dern oder nicht mehr als eine Note 6 „unge­nü­gend“

      Mit dem erfolg­rei­chen Schul­ab­schluss nach der zwei­jäh­ri­gen Aus­bil­dungs­zeit erwer­ben die Absolventen:

      ► den Berufs­ab­schluss „Staat­lich geprüfte/r Pflegeassistentin/ Pfle­ge­as­sis­tent“
      ► den Sekun­darab­schluss I – Real­schul­ab­schluss bei einem Gesamt­no­ten­durch­schnitt von min­des­tens 3,0
      ► Mit dem erfolg­rei­chen Abschluss wird der Erwei­ter­te Sekun­darab­schluss I erreicht, wenn die fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt wer­den:
      ► Noten­durch­schnitt 3,0 (auch 3,099)
      ► Deutsch 3
      ► Eng­lisch 3
      ► Berufs­be­zo­ge­ner Lern­be­reich Theo­rie 3
      Der Noten­durch­schnitt wird (ohne Gewich­tung) aus allen Noten des Zeug­nis­ses errechnet.