Die Unterrichtstage in der Berufsschule

Hier finden Sie die vorläufige Planung der Berufsschultage für das Schuljahr 2022/23. Klicken Sie zum Öffnen der Liste auf das Bild.

Anmeldung der Auszubildenden

Auszubildende melden sich i.d.R. nicht selbst zur Teilnahme an der Berufsschule an.

Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungsbetriebe.

Dies erfolgt zwingend über die Plattform „Schüler Online“ , sobald die Nutzung für das neue Schuljahr dort freigeschaltet ist. Die Freischaltung für das jeweils nächste Schuljahr sollte in der Regel jeweils spätestens Anfang Februar bestehen.


Die Online-Anmeldung

Hier haben wir für Sie eine einfache Weiterleitung zu „schüler online“ geschaltet. Klicken Sie einfach auf die Grafik und schon kann es losgehen.

a) Um die Plattform „Schüler Online“ nutzen zu können, müssen sich die Ausbildungsunternehmen bei ihrem ersten Zugang in das neue System zunächst einmal selbst anmelden.

b) Für die Anmeldung ihrer Auszubildenden über die Plattform „Schüler Online“ benötigen die Betriebe die Anmeldedaten ihrer Auszubildenden. Es ist also wichtig, das die Ausbildungsbetriebe diese Daten bei ihren künftigen Auszubildenden abfragen.

c) Für die Anmeldung der Auszubildenden gibt es keine festgelegte Frist. Sobald ein Ausbildungsvertrag vorliegt, ist der Auszubildende i. d. R. schulpflichtig. Wenn der Vertrag nach Schulbeginn geschlossen wird, sollte der Auszubildende zügig für die Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet werden.

d) Wenn die Daten der einzutragenden Schulabgängerinnen und ‑abgänger, die nun eine Ausbildung beginnen wollen, bereits von den abgebenden Schulen in das System eingepflegt wurden, sind keine neuen Daten einzutragen. Wünschenswert ist jedoch im Feld “Notiz vom Betrieb” Informationen an die Schule zu hinterlassen. Dies kann z.B. der von ihnen bevorzugte Berufsschultag oder die gemeinsame Beschulung mit anderen Auszubildenden. Gern berücksichtigen wir ihre Wünsche.

Ansonsten müssen die Schülerdaten (z. B. bei Auszubildenden aus anderen Landkreisen und z.Zt. auch von den allgemeinbildenden Gymnasien) noch eingetragen werden. Im Prinzip kann sich der Auszubildende auch selber anmelden, wenn das Unternehmen registriert ist und er dazu beauftragt wird.

Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, damit die Schule stundenplanmäßig planen kann, unbedingt aber vor den Sommerferien.