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Für Betrie­be

Die Unter­richts­ta­ge in der Berufsschule

Hier fin­den Sie die vor­läu­fi­ge Pla­nung der Berufs­schul­ta­ge für das Schul­jahr 2022/23. Kli­cken Sie zum Öff­nen der Lis­te auf das Bild.

 

Anmel­dung der Auszubildenden

Aus­zu­bil­den­de mel­den sich i.d.R. nicht selbst zur Teil­nah­me an der Berufs­schu­le an.

Die Anmel­dung erfolgt durch die Ausbildungsbetriebe.

Dies erfolgt zwin­gend über die Platt­form „Schü­ler Online“ , sobald die Nut­zung für das neue Schul­jahr dort frei­ge­schal­tet ist. Die Frei­schal­tung für das jeweils nächs­te Schul­jahr soll­te in der Regel jeweils spä­tes­tens Anfang Febru­ar bestehen.

Die Online-Anmel­dung

Hier haben wir für Sie eine ein­fa­che Wei­ter­lei­tung zu “schü­ler online” geschal­tet. Kli­cken Sie ein­fach auf die Gra­fik und schon kann es losgehen.

a) Um die Platt­form „Schü­ler Online“ nut­zen zu kön­nen, müs­sen sich die Aus­bil­dungs­un­ter­neh­men bei ihrem ers­ten Zugang in das neue Sys­tem zunächst ein­mal selbst anmelden.

b) Für die Anmel­dung ihrer Aus­zu­bil­den­den über die Platt­form „Schü­ler Online“ benö­ti­gen die Betrie­be die Anmel­de­da­ten ihrer Aus­zu­bil­den­den. Es ist also wich­tig, das die Aus­bil­dungs­be­trie­be die­se Daten bei ihren künf­ti­gen Aus­zu­bil­den­den abfragen.

c) Für die Anmel­dung der Aus­zu­bil­den­den gibt es kei­ne fest­ge­leg­te Frist. Sobald ein Aus­bil­dungs­ver­trag vor­liegt, ist der Aus­zu­bil­den­de i. d. R. schul­pflich­tig. Wenn der Ver­trag nach Schul­be­ginn geschlos­sen wird, soll­te der Aus­zu­bil­den­de zügig für die Teil­nah­me am Berufs­schul­un­ter­richt ange­mel­det werden.

d) Wenn die Daten der ein­zu­tra­gen­den Schul­ab­gän­ge­rin­nen und ‑abgän­ger, die nun eine Aus­bil­dung begin­nen wol­len, bereits von den abge­ben­den Schu­len in das Sys­tem ein­ge­pflegt wur­den, sind kei­ne neu­en Daten ein­zu­tra­gen. Wün­schens­wert ist jedoch im Feld “Notiz vom Betrieb” Infor­ma­tio­nen an die Schu­le zu hin­ter­las­sen. Dies kann z.B. der von ihnen bevor­zug­te Berufs­schul­tag oder die gemein­sa­me Beschu­lung mit ande­ren Aus­zu­bil­den­den. Gern berück­sich­ti­gen wir ihre Wünsche.

Ansons­ten müs­sen die Schü­ler­da­ten (z. B. bei Aus­zu­bil­den­den aus ande­ren Land­krei­sen und z.Zt. auch von den all­ge­mein­bil­den­den Gym­na­si­en) noch ein­ge­tra­gen wer­den. Im Prin­zip kann sich der Aus­zu­bil­den­de auch sel­ber anmel­den, wenn das Unter­neh­men regis­triert ist und er dazu beauf­tragt wird.

Die Anmel­dung soll­te so früh wie mög­lich erfol­gen, damit die Schu­le stun­den­plan­mä­ßig pla­nen kann, unbe­dingt aber vor den Sommerferien.