Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Gesundheit-Pflege vermittelt seinen Schülern eine allgemeine Grundbildung durch Unterricht in den allgemein bildenden Fächern und ermöglicht eine berufsbezogene Schwerpunktbildung durch die Vermittlung von Kenntnissen in Gesundheit-Pflege, Betriebs- und Volkswirtschaft sowie Informationsverarbeitung. Es führt zur allgemeinen Hochschulreife und erleichtert den Zugang zu Berufen im medizinischen, pflegerischen oder sozialpflegerischen Bereich.
Aufnahmevoraussetzung ist der Erweiterte Sekundarabschluss I. Dieser kann erworben werden
► an Realschulen oder
► in Klasse 10 der Hauptschulen oder
► in Schulformen der berufsbildenden Schulen
► Bei Schülern des allgemein bildenden Gymnasiums: Versetzung von Klasse 10 in Klasse 11
Die dreijährige Ausbildung im Beruflichen Gymnasium gliedert sich grundsätzlich in
► Einführungsphase: 11. Schuljahrgang
► Qualifikationsphase: 12. und 13. Schuljahrgang
In der Einführungsphase wird mit wenigen Ausnahmen im Klassenverband unterrichtet. In der Qualifikationsphase stehen die vier Schulhalbjahre in jedem Fach jeweils unter einem bestimmten Thema. Der Klassenverband ist zum überwiegenden Teil aufgelöst. Jeder Schüler wählt fünf Prüfungsfächer. Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau, in allen anderen Fächern auf grundlegendem Niveau erteilt.
Kernfächer
— Deutsch/Kommunikation
— Englisch/Kommunikation
— Sport
— Mathematik
— Spanisch**
Ergänzungsfächer
— Geschichte*
— Politik*
— Religion
— Chemie oder Biologie
— Sport
Profilfächer
— Gesundheit/Pflege
— Betriebs- und Volkswirtschaft (BVW)
— Informationsverarbeitung (IV)
— Praxis
Hinweise
* jeweils ein Halbjahr — ** Hinweise zur weiteren Fremdsprache Spanisch:
1. Wer mindestens vier Jahre durchgängig bis einschließlich Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, muss im Beruflichen Gymnasium keine weitere Fremdsprache belegen. Er hat seine Auflagen erfüllt und setzt Englisch fort, kann sich jedoch zusätzlich für die Teilnahme am Spanischunterricht entscheiden.
2. Wer in der vorhergehenden Schule nicht in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurde, muss bis einschließlich Klasse 13 am Spanischunterricht teilnehmen.
Mögliche Kombinationen der Prüfungsfächer im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Gesundheit-Pflege:
Die schriftliche Abiturprüfung (Zentralabitur) umfasst das erste bis vierte Prüfungsfach. Im fünften Prüfungsfach wird eine mündliche Prüfung abgelegt.
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler die ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE und damit die Berechtigung zum Studium an Hochschulen und Universitäten in allen Fakultäten. Beim vorzeitigen Verlassen des Beruflichen Gymnasiums kann durch Nachweis bestimmter Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. In Verbindung mit einem mindestens einjährigen Praktikum, einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, dem Ableisten eines ökologischen oder sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Militärdienstes erfolgt die Zuerkennung der Fachhochschulreife.
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