Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Landwirt/ Landwirtin
bereitet die Auszubildenden auf ihre künftigen Aufgaben als landwirtschaftliche Unternehmer oder als angestellte Fachkräfte auf landwirtschaftlichen Betrieben vor. In der Ausbildung geht es um das fachgerechte Erzeugen von Tieren, Pflanzen und deren Produkte unter Beachtung des Tierschutzes und ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge. Überbetriebliche Ausbildungen und DEULA – Lehrgänge ergänzen das Ausbildungsangebot.
Die Ausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin dauert drei Jahre. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Agrarwirtschaft kann als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden. Auszubildende, die die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, brauchen nur noch das zweite und dritte Ausbildungsjahr zu absolvieren.
Jeder Betrieb entscheidet bei der Ausschreibung und Einstellung eigenständig, welche Voraussetzungen Bewerber mitzubringen haben. In der Regel werden folgende Eigenschaften erwartet:
► Interesse und Einsatzfreude
► Verantwortungsbewusstsein
► Respekt im Umgang mit Tieren, Technik und Umwelt
► Zuverlässigkeit
Es gibt keine schulischen Eingangsvoraussetzungen. Auf Grund der anspruchsvollen Ausbildung ist aber mindestens ein Schulabschluss erforderlich, der dem Sekundarabschluss I entspricht. Ein höherwertiger Schulabschluss ist von Vorteil und kann zu einer Verkürzung der Ausbildung führen.
► Deutsch/Kommunikation
► Englisch/Kommunikation
► Politik
► Sport
► Religion
Der berufsbildenden Lernbereich – Theorie
► Lernfeld 1: Führen eines Betriebes
► Lernfeld 2: Erzeugen und Vermarkten von Pflanzen und pflanzlichen Produkten
► Lernfeld 3: Erzeugen und Vermarkten von Tieren und tierischen Produkten
Im Unterricht werden die folgenden Themen behandelt:
• Bodenbewertung und Einheitswert
• Steuern, Abgaben und Versicherungen
• Finanzierung und Zahlungsverkehr
• Rechtsformen und Wirtschaftsorganisationen
• Gebäude- und Maschinenkosten
• Jahresabschluss und Bilanz
• Rassen und Züchtung
• Tiergesundheit
• Haltungssysteme
• Fruchtbarkeit und Aufzucht
• Futtermittel und Fütterung
• Bodenbearbeitung + Aussaat
• Bestandsführung
• Ernteverfahren
• Futterkonservierung
• Gesetzliche Regelungen
Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:
a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.
Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:
► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6
► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
► Erweiterter Sekundarabschluss I
Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt 3,0
Deutsch 3
Englisch 3
Berufsbezogener Lernbereich 3
► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.