Der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“. Er ist berufsqualifizierend und stellt gleichzeitig die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar. Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen. Tätigkeitsbereiche sind vor allem in Krippen, Kindergärten, Hörten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen.
Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I
Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik (Klasse 12, Ziel: Fachhochschulreife)
Besuch der Berufsoberschule (Klasse 12, Dauer 2 Jahre, Ziel: Fachgebundene Hochschulreife)