Medizinische Fachangestellte betreuen Patienten, für die sie meist die erste Kontaktperson in der Praxis sind. Wenn es erforderlich ist, wiegen und messen sie die Patienten, legen Verbände an, bereiten Spritzen vor oder nehmen Blut für Laboruntersuchungen ab. Bei Untersuchungen sowie bei (kleineren) Eingriffen durch die Ärzte und Ärztinnen assistieren sie, bedienen und pflegen medizinische Instrumente und Geräte und führen Laborarbeiten durch. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist außerdem die Organisation des Praxisablaufs.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich: Der Notendurchschnitt des 2. Berufsschulzeugnisses muss besser als 2,49 sein, wobei keines der Lernfelder schlechter sein darf als 3,0. In mindestens vier Prüfungsbereichen der Zwischenprüfung dürfen außerdem keine Mängel festgestellt worden sein.
Für den Zugang zur Ausbildung wird der Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Die meisten Praxen erwarten aber einen mittleren Bildungsabschluss und teilen dies entsprechend ein.
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
LF1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF2: Patienten empfangen und begleiten
LF3: Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
LF4: Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
LF5: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF6: Waren beschaffen und verwalten
LF7: Praxisabläufe im Team organisieren
LF8: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
LF9: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Verdauungssystems begleiten
LF10: Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
LF11: Patienten bei der Prävention begleiten
LF12: Berufliche Perspektiven entwickeln
• Gesundheitsschutz und Hygiene
• Kommunikation
• Patientenbetreuung und ‑beratung
• Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
• Verwaltung und Abrechnung
• Information und Dokumentation
• Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin
• Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
• Handeln bei Not- und Zwischenfällen
Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:
a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.
Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:
► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6
► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
► Erweiterter Sekundarabschluss I
Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt 3,0
Deutsch 3
Englisch 3
Berufsbezogener Lernbereich 3
► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Gesundheit-Pflege.
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