☼ Profil in Kurzform

  • Klasse: BSWLL
  • Berufsbereich: Wirtschaft
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre
  • Möglicher Schulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss I
  • Anmeldung: Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden in der Schule an.

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♦ Berufsbild

Fachlageristen sind vorrangig für die Auslieferung und die fachgerechte Lagerung der Ware zuständig. Sie nehmen Güter an, überprüfen und transportieren sie an den dafür vorgesehenen Ort. Um die Ware bei Bedarf im Lager wiederzufinden, bedienen sie sich moderner Kommunikations- und Informationssysteme. Neben der fachgerechten Verpackung von Waren lernen sie auch den Umgang mit Arbeitsgeräten, die u.a. für das Messen und Wiegen der Waren erforderlich sind. Sie sind u.a. in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig.

♦ Dauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt in Niedersachsen zwei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht findet im 1. Jahr an zwei Berufsschultagen und im 2. Jahr an einem Berufsschultag pro Woche statt.

♦ Aufnahmevoraussetzungen

Es gibt keine Eingangsvoraussetzungen. Der Hauptschulabschluss wird jedoch empfohlen.

♦ Der berufsübergreifende Lernbereich

Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik

♦ Der berufsbezogene Lernbereich

LF1: Güter annehmen und kontrollieren
LF2: Güter lagern
LF3: Güter bearbeiten
LF4: Güter im Betrieb transportieren
LF5: Güter kommissionieren
LF6: Güter verpacken
LF7: Güter verladen
LF8: Güter versendenxt

♦ Ausbildungsinhalte

Die angehenden Fachlageristen lernen, wie Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften zu lagern sind. Dabei geht es auch um Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut und verderbliche Waren. Auch die Handhabung von Symbolen und Kennzeichnungen bei Verpackung und Transport stehen auf dem Lehrplan. Weitere Ausbildungsinhalte sind:

► Erhaltung der Qualität und des Wertes der Güter während der Lagerzeit
► Kontrolle der Lagerbestände
► Kommissionierung von Aufträgen
► Zusammenstellung von Ladeeinheiten
► Prüfung von Sendungen und Begleitpapieren
► Kennzeichnung und Beschriftung von Transportgütern

♦ Prüfungen

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung beinhaltet die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die für das erste Ausbildungsjahr vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um eine Fertigkeitsprüfung bis maximal 90 Minuten Dauer.

Abschlussprüfung:
Sie besteht aus einem theoretischen und einem fachpraktischen Teil. In der Abschlussprüfung werden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff geprüft.

♦ Abschluss der Ausbildung

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:
a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I
Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt 3,0
Deutsch 3
Englisch 3
Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.