Das Tätigkeitsfeld des Bankkaufmanns hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Beruf hat sich immer mehr zur Kundenberatung orientiert, woraufhin auch das gesamte Anforderungsprofil des Bankkaufmanns überarbeitet worden ist. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht der Umgang mit dem Kunden, die Beratung in Geldangelegenheiten und die Beratung in Angelegenheiten rund um einen Kredit. Die Kundenberatung erfordert vom Bankkaufmann gute Kenntnisse im Umgang mit Menschen, Freundlichkeit und selbstverständlich Fachkompetenz. Er muss die angebotenen Produkte kennen und den Kunden optimal und individuell beraten können.
Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 Jahre ist möglich.
Der Unterricht findet als Blockunterricht statt.
Rein formal bestehen für Bankkaufleute keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung. Jeder Betrieb entscheidet bei der Ausschreibung und Einstellung eigenständig, welche Voraussetzungen Bewerber mitzubringen haben. In der Regel wird – bedingt durch die hohen Anforderungen dieses Ausbildungsberufes – aber die Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder mindestens der erweiterte Sekundarabschluss I vorausgesetzt.
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
Der berufsbildenden Lernbereich Theorie
► Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten
► Konten führen
► Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren
► Geld- und Vermögensanlagen anbieten
► Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren
► Modelle für Marktentscheidungen nutzen
► Privatkredite bearbeiten
► Kosten und Erlöse ermitteln und beeinflussen
► Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten
► Auslandsgeschäfte abwickeln
► Baufinanzierung und Firmenkredite bearbeiten
► Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen
Der berufsspezifische Unterricht in der Berufsschule soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, den Ausbildungs- und Tätigkeitsanforderungen in ihrem Ausbildungsberuf gerecht zu werden. Er soll auch auf Veränderungen im Berufsleben vorbereiten. Notwendig dafür ist die Stärkung einer umfassenden beruflichen, aber auch außerberuflichen Handlungskompetenz.
Folgende Zusatzqualifikationen werden angeboten:
► KMK Zertifikat in Englisch
► ECDL Computerführerschein
► Grundlagen des Steuerrechts mit den Schwerpunkten
► Grundzüge der Einkommensteuer
► Altersvorsorgeaufwendungen
► Grundlagen des Erbrechts
► Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:
a) Das Zeugnis der Kammer über die bestandene Abschlussprüfung
b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.
Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:
► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Erfolgreichen Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6
► Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
► Erweiterter Sekundarabschluss I
Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Notendurchschnitt 3,0
Deutsch 3
Englisch 3
Berufsbezogener Lernbereich 3
► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.
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