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Drei­jäh­ri­ge Berufs­fach­schu­le Ergotherapie

    ☼ Pro­fil in Kurzform

    • Klas­sen­be­zeich­nung: BQEGT
    • Berufs­be­reich: Gesund­heit und Pflege
    • Beson­der­heit: Berufs­qua­li­fi­zie­ren­de Berufsfachschule
    • Dau­er: 3 Jahre
    • Prak­ti­kum: 1.700 Zeitstunden
    • Schul­ab­schluss: Erwei­ter­ter Sekun­darab­schluss I
    • Berufs­ab­schluss: Staat­lich geprüfte/r Ergotherapeut/in

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    Sie haben Inter­es­se an einer Aus­bil­dung in der Ergotherapie?

    Dann neh­men Sie Kon­takt zu uns auf.

    Anja Köh­le ist unse­re Exper­tin für die­se Aus­bil­dung und kann Ihnen bei Fra­gen hel­fen. Wenn Sie eine Kon­takt­auf­nah­me von Sei­ten der BBS am Muse­ums­dorf möch­ten, fül­len Sie ein­fach das fol­gen­de For­mu­lar aus. Ent­schei­den Sie dabei, ob wir Sie anru­fen sol­len oder ob Sie eine Email bevor­zu­gen. Kli­cken Sie dann auf SENDEN.

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      ♦ Berufs­bild

      Ergo­the­ra­peu­ten arbei­ten mit Men­schen aus allen Alters­grup­pen und medi­zi­ni­schen Fach­be­rei­chen, die durch ver­schie­dens­te Ursa­chen in ihren Fähig­kei­ten in den Berei­chen Selbst­ver­sor­gung, Arbeit oder Frei­zeit ein­ge­schränkt sind. Nach der ergo­the­ra­peu­ti­schen Befund­er­he­bung wer­den mit den Kli­en­ten gemein­sam indi­vi­du­el­le Zie­le fest­ge­legt, die durch unter­schied­li­che Behand­lungs­ver­fah­ren erreicht wer­den sol­len. Dabei geht es immer dar­um, die indi­vi­du­ell größt­mög­li­che Selbst­stän­dig­keit und Zufrie­den­heit in dem ent­spre­chen­den Bereich zu erlan­gen. Ergo­the­ra­peu­ti­sche Ange­bo­te fin­den in Grup­pen- oder Ein­zel­the­ra­pie statt. Eine enge Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Berufs­grup­pen (z.B. mit Ärz­ten, Pfle­ge­kräf­ten, Psy­cho­lo­gen und wei­te­ren The­ra­peu­ten) ist in allen Ein­satz­be­rei­chen erfor­der­lich. Ergo­the­ra­peu­ten arbei­ten z.B. in Kli­ni­ken, Gesund­heits­zen­tren, Kin­der­gär­ten oder Pra­xen für Ergotherapie.

      ♦ Dau­er

      Die Aus­bil­dung zur Ergotherapeutin/zum Ergo­the­ra­peu­ten dau­ert drei Jah­re. Die Aus­bil­dungs­zeit ver­kürzt sich auf zwei Jah­re, wenn die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen für die Auf­nah­me in das zwei­te Jahr der Berufs­fach­schu­le vor­lie­gen. Dies ist z.B. bei einer abge­schlos­se­nen Aus­bil­dung als Erzie­her/-in, Phy­sio­the­ra­peu­t/-in oder einer fach­lich ein­schlä­gi­gen min­des­tens zwei­jäh­ri­gen Aus­bil­dung der Fall. Die Aus­bil­dung beginnt mit dem ers­ten Schul­tag nach Ende der nie­der­säch­si­schen Sommerferien.

      ♦ Beson­der­hei­ten

      Für den Besuch der Berufs­fach­schu­le Ergo­the­ra­pie wird kein Schul­geld erho­ben. Es ent­ste­hen die übli­chen Kos­ten bei einem Schul­be­such für Fahrt­kos­ten, Bücher, Klas­sen­fahrt u.ä..

      ♦ Auf­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

      In die Berufs­fach­schu­le Ergo­the­ra­pie kann auf­ge­nom­men wer­den, wer über einen Sekun­darab­schluss I (Real­schul­ab­schluss) oder einen gleich­wer­ti­gen Bil­dungs­stand ver­fügt.
      Ein Nach­weis der per­sön­li­chen und gesund­heit­li­chen Eig­nung muss vor­lie­gen (Füh­rungs­zeug­nis und Impfschutz).

      ♦ Der berufs­be­zo­ge­ne Lernbereich

      Ergo­the­ra­peu­ti­sche Mit­tel
      Ergo­the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men
      Kom­mu­ni­ka­ti­on
      Berufs­iden­ti­tät
      Optio­na­le Lernangebote

      Der berufs­be­zo­ge­ne Lern­be­reich Praxis

      Wäh­rend des Bil­dungs­gan­ges wird eine prak­ti­sche Aus­bil­dung von 1700 Zeit­stun­den durch­ge­führt, die in fol­gen­den Berei­chen abzu­leis­ten ist:

      a) Psy­cho­so­zia­ler (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich
      b) Moto­risch-funk­tio­nel­ler, neu­ro­phy­sio­lo­gi­scher oder neu­ro­psy­cho­lo­gi­scher Bereich
      c) Arbeits­the­ra­peu­ti­scher Bereich
      d) Erhö­hung der Berei­che a bis c nach Wahl der Schule

      ♦ Aus­bil­dungs­in­hal­te

      ► Ergo­the­ra­peu­ti­sche Mit­tel ana­ly­sie­ren, bewer­ten und per­so­nen- und situa­ti­ons­be­zo­gen aus­wäh­len
      ► Ergo­the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men pla­nen, durch­füh­ren, doku­men­tie­ren und eva­lu­ie­ren
      ► Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Bezie­hungs­pro­zes­se in der Ergo­the­ra­pie ver­ste­hen und gestal­ten
      ► Berufs­iden­ti­tät ent­wi­ckeln und qua­li­täts­si­chern­de Maß­nah­men pla­nen, durch­füh­ren und evaluieren

      ♦ Der Schulabschluss

      Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Berufs­fach­schu­le Ergo­the­ra­pie erhal­ten nach erfolg­rei­chem Abschluss der Berufs­fach­schu­le Ergo­the­ra­pie die Erlaub­nis zur Füh­rung der Berufs­be­zeich­nung „Ergo­the­ra­peu­tin / Ergo­the­ra­peut“ unter der Vor­aus­set­zung, dass die Bestim­mun­gen des gel­ten­den Ergo­the­ra­peu­ten­ge­set­zes (Erg­ThG) erfüllt sind.