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Gehen Sie mit Engagement in den Beruf. Die Unternehmen der Region brauchen qualifizierte Fachkräfte, die bereit sind, Verantwortung im betrieblichen Leistungsprozess zu übernehmen. Eine breit angelegte Ausbildung in frühen Jahren kann dabei ein kräftiger Rückenwind für die berufliche Karriere sein. Die Übernahme von Leitungsfunktionen erfordert in vielen Bereichen ein hohes Maß an Qualifizierung. Deswegen werden zusätzliche Qualifikationen neben der beruflichen Erstausbildung immer wichtiger.
Diese Zusatzqualifikation beinhaltet die Ausbildung zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin bzw. zum geprüften Wirtschaftsfachwirt, eine Ausbildereignungsprüfung sowie einen dreiwöchigen Auslandsaufenthalt. Außerdem werden in enger Absprache mit den Ausbildungsbetrieben weitere Kurse zu Spezialthemen angeboten.
Die angehenden Auszubildenden schließen mit ihren Ausbildungsbetrieben einen vierjährigen Qualifizierungsvertrag. Der reguläre Ausbildungsvertrag ist Bestandteil dieses Qualifizierungsvertrages. Allerdings erhalten die Auszubildenden die Option, direkt nach erfolgreichem Abschluss der Kammerprüfung die Weiterbildung zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin bzw. zum geprüften Wirtschaftsfachwirt anzuschließen. Zusätzlich kann in dieser Zeit die Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden.
Die Zusatzqualifikation ist für leistungsstarke Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann und Groß- und Außenhandelskaufmann vorgesehen.
Der Lehrgang zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin bzw. zum geprüften Wirtschaftsfachwirt ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Kenntnisse in der Volks- und Betriebswirtschaft, in Rechnungswesen sowie in Recht und Steuern vermittelt. Außerdem geht es auch um Aspekte der Unternehmensführung. Mit diesem Grundwissen erarbeiten die Kursteilnehmer dann handlungsspezifische Qualifikationen in den Bereichen: Betriebliches Management – Investitionen, Finanzierung, Controlling – Logistik – Marketing und Vertrieb – Führung und Zusammenarbeit.
Grundlage des Unterrichts ist ein bundeseinheitlicher Rahmenstoffplan des Bundesinstituts für Berufsbildung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Lehrgänge sind am betrieblichen Bedarf ausgerichtet, werden von Experten durchgeführt, haben einen überschaubaren Umfang und sind praxisorientiert konzipiert.
Die Bildungsmaßnahme besteht im Kern aus zwei Teilen: In der ersten Stufe durchlaufen die Auszubildenden eine verkürzte (reguläre) Ausbildung (2 1/2 Jahre). Im zweiten Teil erfolgt eine Weiterbildung zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin bzw. zum geprüften Wirtschaftsfachwirt und die Teilnehmer erlangen zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung. Vorgesehen ist darüber hinaus die Teilnahme an vertiefenden Kursen, z. B. Softskills. Ebenso ist ein mindestens dreiwöchiger Auslandsaufenthalt für die Teilnehmer obligatorisch.Während der Weiterbildungsphase werden die Teilnehmer an 1 1/2 Tagen für den Besuch der Berufsbildenden Schule freigestellt und die Unternehmen zahlen in dieser Zeit eine Ausbildungsvergütung.
Die Kosten für die Teilnahme werden von den Ausbildungsbetrieben übernommen.
Der Abschluss der regulären Ausbildung erfolgt nach 2 1/2 Jahren. Nach weiteren 1 1/2 Jahren wird diese Bildungsmaßnahme mit den erfolgreichen Prüfungen zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin bzw. zum geprüften Wirtschaftsfachwirt und der Ausbildereignungsprüfung abgeschlossen.
Reguläre Ausbildung
+ Gepr. Wirtschaftsfachwirt
+ Ausbildereignungsprüfung
+ Auslandsaufenthalt
= Ausbildung.plus
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