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Auf­nah­me­ver­fah­ren

Infor­ma­tio­nen zu unse­rem Aufnahmeverfahren

Sie haben ein Zusa­ge oder Absa­ge erhal­ten? Hier erfah­ren Sie, wie es nun weitergeht.

Ter­mi­ne der Informationsveranstaltungen

Gegen­wär­tig wird die Lis­te der Ter­mi­ne für Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen wegen der Coro­na Kri­se regel­mä­ßig über­ar­bei­tet. Haben Sie bit­te Ver­ständ­nis, wenn Ter­mi­ne aus­fal­len müs­sen. Wir hal­ten Sie hier regel­mä­ßig auf dem neu­es­ten Stand.

Infor­ma­tio­nen zur Schülerbeförderung

Alle Voll­zeit­schü­ler/-innen mit Wohn­sitz im Land­kreis Clop­pen­burg, die mehr als 2 km von der Schu­le ent­fernt woh­nen (Fuß- bzw. Fahr­rad­weg), haben einen Anspruch auf unent­gelt­li­che Schülerbeförderung.

Einen gesetz­li­chen Anspruch auf unent­gelt­li­che Schü­ler­be­för­de­rung haben an der BBS am Muse­ums­dorf Clop­pen­burg die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Berufs­ein­stiegs­schu­le (BEK oder BVJ) und der ers­ten Klas­sen der Berufs­fach­schu­len, soweit die Schü­le­rin­nen und Schü­ler die­se ohne Sekun­darab­schluss I — Real­schul­ab­schluss — besuchen.

Für alle wei­te­ren Voll­zeit­schü­ler/-innen und mit Wohn­sitz im Land­kreis Clop­pen­burg über­nimmt der Land­kreis Clop­pen­burg seit 2017 die anfal­len­den Kos­ten als frei­wil­li­ge Leistung.

Die­se zuletzt genann­ten Schü­ler/-innen (ohne gesetz­li­chen Anspruch auf Schü­ler­be­för­de­rung) müs­sen den Fahr­aus­weis für den öffent­li­chen Nah­ver­kehr mit dem Rück­mel­de­ab­schnitt auf dem Antrags­for­mu­lar zu Schü­ler­be­för­de­rung bis zum 29. Mai 2020 über die Schu­le aus­drück­lich beantragen.

Hin­weis: Soll­te ein Fahr­aus­weis aus­ge­stellt wor­den sein und die Schülerin/der Schü­ler trotz­dem mit dem Fahr­rad zur Schu­le fah­ren, ist das Fahr­rad nicht über den Kom­mu­na­len Scha­dens­aus­gleich (KSA) versichert.

Infor­ma­tio­nen zum Beruf­li­chen Gymnasium

Infor­mie­ren Sie sich recht­zei­tig über die Mög­lich­kei­ten der Kurs­wahl im Beruf­li­chen Gymnasium.