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Zusa­ge

Erläu­te­rung zu der Zusage 

Wenn Sie auf Ihrer Bewer­bung bei uns eine Zusa­ge erhal­ten haben, sind Sie gemäß Beschluss des zustän­di­gen Auf­nah­me­aus­schus­ses in dem Bil­dungs­gang, für den Sie sich bewor­ben haben, auf­ge­nom­men worden.

Unse­re Zusa­ge kön­nen wir nur dann einhalten, …

  • wenn Sie zum Schul­be­ginn bei uns die Auf­nah­me­vor­aus­set­zun­gen für die betref­fen­de Schul­form erüllen
  • wenn die Leis­tun­gen, die zur Auf­nah­me führ­ten gleich geblie­ben sind
  • wenn Sie unse­re Zusa­ge recht­zei­tig und ver­bind­lich anneh­men. (Sie­he wei­te­re Beschreibung)
  • wenn Sie die ver­pflich­ten­den Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen in eini­gen Schul­for­men besu­chen (Sie­he wei­te­re Beschreibung)

Ihre Ant­wort auf unse­re Zusage

Der Brief mit der Auf­nah­me in eine gewähl­te Schul­form ent­hält u.a. einen Vor­druck für Ihre Ant­wort an uns. Fül­len Sie die­sen Abschnitt / Vor­druck aus und sen­den Sie ihn an uns zurück.

Voll­jäh­ri­ge Bewer­ber kön­nen die­se Rück­mel­dung selbst durch­füh­ren. Bei noch min­der­jäh­ri­gen Bewer­bern muss ein Erzie­hungs­be­rech­tig­ter ent­spre­chend handeln.

Fris­ten für die Rückmeldung

  • Post­ein­gang bei der BBSaM bis zum 18. März (bei regu­lä­rer Aufnahme)
  • Post­ein­gang bei der BBSaM spä­tes­tens 14 Tage nach Auf­nah­me im Nachrückverfahren

Post­an­schrift für die Ver­sen­dung Ihrer Ant­wort auf unse­re Zusage:

BBS am Muse­ums­dorf
Muse­um­str. 14 – 16
49661 Clop­pen­burg

Soll­te die Erklä­rung bis zu genann­ten Ter­min nicht vor­lie­gen, wird der Ihnen zuge­wie­se­ne Platz einem/einer ande­ren Bewer­ber/-in zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Ein­schu­lung

Zur Ein­schu­lung in die Voll­zeit­bil­dungs­gän­ge laden wir alle auf­ge­nom­me­nen Schü­ler und Schü­le­rin­nen in der Regel direkt vor den Som­mer­fe­rein für einen “ers­ten Schul­tag” bei uns ein.

Ob die­se Form der Ein­schu­lung  in die­sem Jahr wegen Coro­na mög­lich ist, steht noch nicht fest.

Beschei­ni­gun­gen

Schul- und Bafög-Beschei­ni­gun­gen wer­den erst nach Schul­be­ginn ausgestellt.

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen

In eini­gen Bil­dungs­gän­gen wer­den beson­de­re Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für auf­ge­nom­me­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch­ge­führt. Der Besuch die­ser Ver­an­stal­tun­gen ist wich­tig und ver­pflich­tend. Eine Nicht­teil­nah­me kann dazu füh­ren, dass der Platz einem Bewer­ber auf der War­te­lis­te zuge­wie­sen wird.

Wegen der Coro­na Kri­se muss die Schu­le vie­le Ver­an­stal­tun­gen absagen.

Bit­te infor­mie­ren Sie sich auf die­ser Web­sei­te, ob die von Ihnen gewähl­te Schul­form eine ver­pfllich­ten­de Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung anbietet.