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Absa­ge

Erläu­te­rung zu unse­rem Auswahlverfahren

Wir bedan­ken uns für die Bewer­bung und Ihr damit ver­bun­de­nes Inter­es­se an den Berufs­bil­den­den Schu­len am Muse­ums­dorf Clop­pen­burg. Alle Bewer­bungs­un­ter­la­gen wur­den von einem Auf­nah­me­aus­schuss geprüft. Die­ser Aus­schuss ent­schei­det über die Auf­nah­me, bzw. Nicht­auf­nah­me in eine Schul­form. Bei dem Ver­fah­ren wur­den die gegen­wär­tig gel­ten­den Vor­schrif­ten des Nie­der­säch­si­schen Schul­ge­set­zes (NSchG) in Ver­bin­dung mit der Ver­ord­nung über berufs­bil­den­de Schu­len Nie­der­sach­sen (BbS-VO) berücksichtigt.

Gemäß Beschluss des Auf­nah­me­aus­schus­ses kön­nen Sie zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht in den gewünsch­ten Bil­dungs­gang auf­ge­nom­men wer­den. In der Regel gibt es dafür die fol­gen­den Gründe:

  • Die Anzahl der Bewer­ber/-innen für den Bil­dungs­gang über­steigt die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Schulplätze.
  • Sie haben die ange­for­der­ten Unter­la­gen nicht eingereicht.
  • Ihr Wohn­ort liegt außer­halb unse­res Ein­zug­ge­biets für den gewähl­ten Bildungsgang.
  • Sie erfül­len nicht die Ein­gangs­vor­aus­set­zun­gen, die für den Bil­dungs­gang gefor­dert werden.

Wie geht es nun weiter?

Ihre Bewer­bung wur­de auf die War­te­lis­te für den Bil­dungs­gang auf­ge­nom­men. Soll­ten sich Ver­än­de­run­gen durch frei wer­den­de Plät­ze erge­ben, wer­den wir uns zu einem spä­te­ren Zeit­punkt bei Ihnen melden.

Bit­te bewah­ren Sie einen Aus­druck des Ableh­nungs­be­scheids für eine even­tu­el­le Wie­der­be­wer­bung im sel­ben Bil­dungs­gang in den Fol­ge­jah­ren auf! Der Ableh­nungs­be­scheid ist im Kon­to bei schueleranmeldung.de bereit gestellt.egen den Ableh­nungs­be­scheid kann inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be Wider­spruch ein­ge­legt wer­den. Die­ser Wider­spruch muss schrift­lich erfol­gen und an die Berufs­bil­den­den Schu­len Clop­pen­burg, Muse­um­stra­ße 14 ‑16, 49661 Clop­pen­burg gehen.

Bit­te beach­ten Sie auch, dass die Schul­pflicht laut Nie­der­säch­si­schem Schul­ge­setz (NSchG) erst nach 12 Jah­ren endet. Sie müs­sen nach dem Besuch einer Ober­schu­le, Real­schu­le oder Haupt­schu­le noch min­des­tens ein Jahr Voll­zeit­un­ter­richt in einer Berufs­bil­den­den Schu­le besu­chen, falls Sie kei­ne Aus­bil­dung beginnen.

Bera­tung an unse­rer Schule

Soll­ten Sie für alle Schul­for­men, für die Sie sich bewor­ben haben, Absa­gen erhal­ten haben, bie­ten wir Ihnen in der Regel eine Bera­tung an. Wegen der Coro­na-Schlie­ßung wur­den die­se Bera­tungs­ter­mi­ne zunächst gestrichen.

Neue Bera­tungs­ter­mi­ne wer­den auf unse­rer Web­sei­te bekanntgegeben.

Sobald ein Ter­min hier bekannt gege­ben wird, kön­nen Sie dar­an ohne Anmel­dung teilnehmen