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Ein Ein­blick in die gene­ra­lis­ti­sche Pflegeausbildung

    29.09.2022 — In der Berufs­fach­schu­le Pfle­ge stand im zwei­ten Aus­bil­dungs­jahr (BQL 2–1 und BQLS 2–2) eine ganz prak­ti­sche Übung an. Die ange­hen­den Pfle­ge­fach­män­ner bzw. ‑frau­en lern­ten, peri­pher-venö­se Infu­sio­nen vor­zu­be­rei­ten und zu überwachen.

    Der Schwer­punkt lag hier­bei auf dem fach­ge­rech­ten Wech­sel des Kanü­len­pflas­ters, dem Umgang mit dem Infu­si­ons­be­steck, der Vor­be­rei­tung der Infu­si­ons­lö­sung und auf der Über­wa­chung der Infu­si­ons­ga­be. Hier­bei wur­de aber kein tat­säch­li­cher Zugang gelegt, son­dern nur die Kanü­le zur Demons­tra­ti­on angelegt.

    Die Aus­bil­dung zum Pfle­ge­fach­mann bzw. zur Pfle­ge­fach­frau ist folg­lich auch im theo­re­ti­schen Unter­richt, der an der BBS am Muse­ums­dorf ver­mit­telt wird, von sehr vie­len prak­ti­schen und rea­li­täts­na­hen Ele­men­ten geprägt. Der Pra­xis-Teil der Aus­bil­dung fin­det in einem Aus­bil­dungs­be­trieb sowie in wei­te­ren Ein­rich­tun­gen des Pfle­ge- und Gesund­heits­we­sens statt.

    Hin­ter­grund: Mit dem Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz gibt es seit 2020 eine neue drei­jäh­ri­ge gene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dung. Die­se befä­higt die Aus­zu­bil­den­den, Men­schen aller Alters­stu­fen und in allen Ver­sor­gungs­be­rei­chen zu pfle­gen. Das heißt im Kran­ken­haus, in lang­zeit­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und in der ambu­lan­ten Ver­sor­gung. Nach zwei Jah­ren Aus­bil­dung kann eine Spe­zia­li­sie­rung in der Gesund­heits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge oder der Alten­pfle­ge vor­ge­nom­men wer­den. Nimmt man die­se nicht vor, endet die Aus­bil­dung mit der gene­ra­lis­ti­schen Berufs­be­zeich­nung „Pfle­ge­fach­frau“ bzw. „Pfle­ge­fach­mann“.

    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Aus­bil­dungs­be­ruf: https://www.bbsam.de/berufsfachschule-pflege/