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Die gene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dung: Ein Ein­blick in einen Prüfungstag

    05.05.2023 — Wie läuft eigent­lich ein Prü­fungs­tag in der gene­ra­lis­ti­schen Pfle­ge­aus­bil­dung ab?

    Wäh­rend gra­de eini­ge Aus­zu­bil­den­den kurz vor dem Abschluss ihrer Aus­bil­dung ste­hen und nach 3 Jah­ren jetzt im Mai/Juni ihre Abschluss­prü­fun­gen able­gen, haben vor kur­zem auch die Zwi­schen­prü­fun­gen für die ange­hen­den Pfleg­fach­män­ner und ‑frau­en statt­ge­fun­den. Dies ist ein wich­ti­ger Tag für die Aus­zu­bil­den­den in der gene­ra­lis­ti­schen Pfle­ge­aus­bil­dung. Doch wie läuft er eigent­lich ab?

    Ablauf einer Zwischenprüfung

    Die Zwi­schen­prü­fung fin­det im 2. Aus­bil­dungs­jahr statt. Zunächst müs­sen die Aus­zu­bil­den­den eine schrift­li­che Prü­fung absol­vie­ren. Die Prü­fungs­in­hal­te bezie­hen sich natür­lich auf das, was die Aus­zu­bil­den­den in der Schu­le und in ihren Ein­rich­tun­gen gelernt haben. In der dies­jäh­ri­gen Prü­fung muss­ten die Schüler*innen z.B. den Pfle­ge­pro­zess für einen Kli­en­ten planen.

    Zwei Tage spä­ter stand der prak­ti­sche Teil der Zwi­schen­prü­fung auf dem Plan. Hier muss­ten die Pfle­ge-Aus­zu­bil­den­den meh­re­re Sta­tio­nen durch­lau­fen, in denen die unter­schied­li­chen Kom­pe­ten­zen hand­lungs­ori­en­tiert abge­prüft wur­den. Zum Bei­spiel muss­ten die Prüf­lin­ge im Skills Lab u. a. eine chro­ni­sche Wun­de versorgen.

    Im Anschluss an die Zwi­schen­prü­fung reflek­tie­ren die Schüler*innen, die Lehr­kräf­te und die Trä­ger der prak­ti­schen Aus­bil­dung gemein­sam die Ergeb­nis­se der Zwi­schen­prü­fung. So kön­nen die Aus­zu­bil­den­den dann mög­lichst indi­vi­du­ell und bedarfs­ge­recht auf ihre Abschluss­prü­fung im nächs­ten Jahr vor­be­rei­tet werden.

    Hin­ter­grund:

    Mit dem Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz gibt es seit 2020 eine neue drei­jäh­ri­ge gene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dung. Die­se befä­higt die Aus­zu­bil­den­den, Men­schen aller Alters­stu­fen und in allen Ver­sor­gungs­be­rei­chen zu pfle­gen. Das heißt im Kran­ken­haus, in lang­zeit­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und in der ambu­lan­ten Ver­sor­gung. Nach zwei Jah­ren Aus­bil­dung kann eine Spe­zia­li­sie­rung in der Gesund­heits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge oder der Alten­pfle­ge vor­ge­nom­men wer­den. Nimmt man die­se nicht vor, endet die Aus­bil­dung nach drei Jah­ren mit der gene­ra­lis­ti­schen Berufs­be­zeich­nung „Pfle­ge­fach­frau“ bzw. „Pfle­ge­fach­mann“.

    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­bil­dung zum Pfle­ge­fach­mann bzw. zur Pfle­ge­fach­frau: https://www.bbsam.de/berufsfachschule-pflege/