07.04.2020 — Wegen der Corona Krise können die Prüfungen nicht in der geplanten Form stattfinden.
1. Die ausgefallenen Zwischenprüfungen entfallen ersatzlos. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt bzw. teilgenommen und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung als erfüllt.
2. Die in diesem Frühjahr ausgefallenen Abschlussprüfungen Teil 1 werden nachgeholt, sobald die Situation dies zulässt. Über die Termine informieren wir so schnell wie möglich mit genügend Vorlauf.
3. Die für April und Mai geplanten schriftlichen Abschlussprüfungen werden verschoben.
a) industrieller und handwerklicher Bereich: 16. und 17. Juni 2020
b) kaufmännischer Bereich: 18. und 19. Juni 2020
c) landwirtschaftlicher Bereich: 27. Juni 2020