15.12.2022 – Angehende Einzelhandelskaufleute und Verkäufer/-innen nahmen am Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ teil. Dabei thematisierten sie den Alkoholkonsum Minderjähriger und die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel.

Drei Expert(inn)en führten den sechsstündigen Workshop in den drei Unterstufen der Einzelhandelsklassen durch: Kriminalhauptkommissar Harald Nienaber von der Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille vom Landkreis Cloppenburg und Katharina Deeken von der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein leiteten die Auszubildenden aus verschiedenen Perspektiven durch die Thematik.

Ziel der Schulung war die Sensibilisierung der Auszubildenden – nicht nur im Hinblick auf den Alkoholkonsum, sondern auch zum Verhalten in ihrem Beruf. Im Laufe ihrer Ausbildung werden alle Auszubildenden an der Kasse eingesetzt. Dabei ist es für sie nicht nur wichtig, die Altersgrenzen zur Herausgabe von Alkohol zu kennen, sondern auch zu wissen, welche Handlungsmöglichkeiten sie im Umgang mit den Kund(inn)en haben.

Die Schulung besteht aus mehreren Bestandteilen. Für einen ersten „Aha“-Moment sorgt meist eine Zuordnungsaufgabe verschiedener Lebensmittel und Getränke. Dabei wird deutlich, dass einige Lebensmittel (z. B. Joghurt) überraschenderweise Alkohol enthalten und daher nicht an Erwachsene unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Aber auch die Zuordnung, welche Getränke ab 16 oder ab 18 Jahren konsumiert werden dürfen, gestaltet sich nicht so einfach, wie einige Schüler/-innen vor der Schulung glaubten. Thematisiert werden folglich die gesetzlichen Grundlagen und Altersgrenzen für unterschiedliche alkoholische Getränke. Die Jugendlichen reflektieren zudem die negativen Effekte des Alkoholkonsums und erstellen eine „Gebrauchsanweisung für Jugendliche“ für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Die Auszubildenden üben zudem Gesprächsstrategien für Kunden, die sich nicht an die Regeln halten wollen. Letztlich wird ihnen auch deutlich gemacht, mit welchen Konsequenzen die Kassenkraft bei Fehlverhalten rechnen kann (Abmahnung, Nachschulung, Geldstrafe).

Nicole Lübbehusen, Teamleitung Einzelhandel, an der BBS zeigte sich auch mit der diesjährigen Schulung sehr zufrieden. „Workshops wie diese ergänzen die schulische Ausbildung und sensibilisieren die Auszubildenden auf eine ganz andere Art und Weise.“ Eine jährliche Teilnahme am Präventionsprojekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ ist deshalb auch weiterhin sicher!