28.08.2018 — Die niedersächsische Landesschulbehörde lud Vertreter von Schulen im Bereich der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Informationsveranstaltung an die BBS am Museumsdorf ein.

Dr. Dag Danzglock (Niedersächsisches Kultusministerium) und Dezernent Studiendirektor Erwin Schröder (Landesschulbehörde Osnabrück) erörterten mit den rund 60 Teilnehmern aus Einrichtungen der Region Fragen, die sich aus dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe für die Ausbildung ergeben.

Im Wesentlichen führt das neue Pflegeberufereformgesetz die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen unter einem Dach zusammen. Alle Auszubildenden erhalten nun über den Zeitraum von zwei Jahren eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. In der praktischen Ausbildung wählen sie dann einen Vertiefungsbereich. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Zudem regelt das Gesetz erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten, die dem Pflegeberuf vorbehalten sind, also nur von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sieht das Gesetz darüber hinaus den Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung vor.

Die neuen Pflegeausbildungen sollen im Jahr 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen stehen also vor der Herausforderung, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Entsprechend sollte die eineinhalbstündige Veranstaltung Klarheit in den Planungsstand für die neue Ausbildung bringen und Planungssicherheit für die beteiligten Schulen erzeugen. Darüber hinaus wurden auch Fragen der Vernetzung der Kooperationspartner in der Region erörtert.