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Drei­jäh­ri­ge Berufs­fach­schu­le Altenpflege

    ☼ Pro­fil in Kurzform

    • Klas­sen­be­zeich­nung: BQLAL
    • Berufs­be­reich: Gesund­heit und Pflege
    • Beson­der­heit: Berufs­qua­li­fi­zie­ren­de Berufsfachschule
    • Dau­er: 3 Jahre
    • Prak­ti­kum: 2.500 Zeitstunden
    • Schul­ab­schluss: Erwei­ter­ter Sekun­darab­schluss I
    • Berufs­ab­schluss: Alten­pfle­ge­rin / Altenpfleger

    ☼ Kei­ne wei­te­re Anmeldung

    Sie­he BFS Pflege

    Kei­ne Auf­nah­me neu­er Schü­le­rin­nen und Schüler

    Ab dem Schul­jahr 2020/21 fin­det die Aus­bil­dung im Berufs­be­reich Pfle­ge in gene­ra­lis­ti­scher Form statt. Des­we­gen rich­ten alle bis­he­ri­gen Berufs­fach­schu­len im Bereich Pfle­ge ab 2020/21 kei­ne neu­en Klas­sen ein.

    Die Berufs­fach­schu­le Alten­pfle­ge ist eine drei­jäh­ri­ge Schul­form. Alle Schü­ler (m,w,d), die die­se Aus­bil­dung im Schul­jahr 2019/20 begon­nen haben, besu­chen die Berufs­fach­schu­le Alten­pfle­ge noch bis zu Ihrem Abschluss in zwei Jahren.

    Ab Som­mer 2020/21 wird die­se Schul­form mit ande­ren Berufs­fach­schu­len aus dem Bereich Pfle­ge zu der neu­en Berufs­fach­schu­le Pfle­ge zusammengefasst.

    ♦ Berufs­bild

    Alten­pfle­ger und Alten­pfle­ge­rin­nen haben die Auf­ga­be, Per­so­nen im fort­ge­schrit­te­nen Lebens­al­ter eigen­ver­ant­wort­lich zu betreu­en, zu bera­ten und zu pfle­gen. Sie hel­fen bei der All­tags­be­wäl­ti­gung, moti­vie­ren zu sinn­vol­ler Beschäf­ti­gung und Frei­zeit­ge­stal­tung und neh­men pfle­ge­risch-medi­zi­ni­sche Auf­ga­ben wahr. Als Altenpfleger/Altenpflegerin ist man beschäf­tigt in Alten­hei­men, Reha­kli­ni­ken und Kran­ken­häu­sern wel­che ins­be­son­de­re alters­be­ding­te Erkran­kun­gen behan­deln. Neben der sta­tio­nä­ren Arbeit kön­nen Alten­pfle­ger auch ambu­lant tätig sein, bei­spiels­wei­se im Rah­men von Haus­be­su­chen oder bei Sozi­al­sta­tio­nen. Sozia­les Enga­ge­ment und Freu­de am Umgang mit alten Men­schen sind wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen für die­sen Beruf.

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    ♦ Dau­er

    Die Aus­bil­dung dau­ert drei Jah­re. Die Aus­bil­dungs­zeit ver­kürzt sich auf zwei Jah­re, wenn die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen. Die Auf­nah­me in das zwei­te Aus­bil­dungs­jahr ist z. B. nach Abschluss der Berufs­fach­schu­le Pfle­ge­as­sis­tenz oder der Berufs­fach­schu­le Sozi­al­as­sis­ten­t/-in mit dem Schwer­punkt Per­sön­li­che Assis­tenz möglich.

    ♦ Beson­der­hei­ten

    ► Aus­bil­dungs­struk­tur:
    Die Aus­bil­dung fin­det in der Berufs­schu­le und einer Ein­rich­tung der Alten­pfle­ge statt. Bei­de Aus­bil­dungs­be­rei­che sind eng auf­ein­an­der abgestimmt.

    ► Aus­bil­dungs­ver­trag:
    Die Koope­ra­ti­on unse­rer Schu­le mit ver­schie­de­nen Ein­rich­tun­gen der Alten­pfle­ge und ‑hil­fe ist ver­trag­lich gere­gelt. Der Aus­bil­dungs­ver­trag wird zwi­schen Ein­rich­tung und der Schü­le­rin / dem Schü­ler mit Zustim­mung der Schu­le geschlos­sen. Ein Mus­ter des Aus­bil­dungs­ver­tra­ges ist in der Schu­le erhältlich.

    ► Aus­bil­dungs­ver­gü­tung:
    Eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung erfolgt durch die jewei­li­ge Ein­rich­tung der Alten­pfle­ge. Als staat­li­che Schu­le erhe­ben wir kein Schulgeld.

    ♦ Auf­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

    Für die Auf­nah­me ist min­des­tens der Sekun­darab­schluss I – Real­schul­ab­schluss oder ein Haupt­schul­ab­schluss mit anschlie­ßen­dem Besuch einer Berufs­fach­schu­le erfor­der­lich. Außer­dem müs­sen Nach­wei­se über eine per­sön­li­che und gesund­heit­li­che Eig­nung (Erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis und Impf­schutz) vor­ge­legt werden.

    ♦ Der berufs­über­grei­fen­de Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation
    Englisch/Kommunikation
    Reli­gi­on
    Poli­tik

    ♦ Der berufs­be­zo­ge­ne Lernbereich

    Auf­ga­ben und Kon­zep­te in der Alten­pfle­ge
    Unter­stüt­zung alter Men­schen bei der Lebens­ge­stal­tung
    Recht­li­che und insti­tu­tio­nel­le Rah­men­be­din­gun­gen alten­pfle­ge­ri­scher Arbeit
    Alten­pfle­ge als Beruf
    Optio­na­le Lernangebote

    ♦ Aus­bil­dungs­in­hal­te

    Die Aus­bil­dung im Bereich Pra­xis umfasst ins­ge­samt 2500 Zeit­stun­den in geeig­ne­ten Ein­rich­tun­gen der Alten­pfle­ge und Alten­hil­fe. Sie wird in unter­schied­li­chen Ver­sor­gungs­for­men der sta­tio­nä­ren, teil­sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Pfle­ge absolviert.

    Dazu gehö­ren z. B.: sta­tio­nä­re und teil­sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen der Alten­pfle­ge und Alten­hil­fe, Sozi­al­sta­tio­nen, Allgemeinkrankenhäuser.

    Der Ablauf der prak­ti­schen Aus­bil­dung wird durch die Schu­le gere­gelt. Die prak­ti­sche Aus­bil­dung ist in der Regel um Fehl­zei­ten zu ver­län­gern, die sechs Wochen über­schrei­ten. Die Fehl­zei­ten sind vor Ein­tritt in die prak­ti­sche Prü­fung aus­zu­glei­chen. Wäh­rend der prak­ti­schen Aus­bil­dung wer­den die Schü­le­rin­nen und Schü­ler von Fach­lehr­kräf­ten der Schu­le betreut.

    ♦ Der Schulabschluss

    Nach der drei­jäh­ri­gen Aus­bil­dungs­zeit wird mit dem Bestehen der Abschluss­prü­fun­gen der Berufs­ab­schluss „Altenpfleger/ Alten­pfle­ge­rin“ erworben.

    Es wird eine schrift­li­che, münd­li­che und prak­ti­sche Prü­fung durchgeführt.