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Alko­hol­prä­ven­ti­on für Jugendliche

    11.12.2017 — Die Poli­zei­in­spek­ti­on Clop­pen­burg Vech­ta, die Kreis­ju­gend­pfle­ge des Land­krei­ses und die Stif­tung Edith Stein ver­an­stal­te­te in Koope­ra­ti­on mit der BBS am Muse­ums­dorf den Unter­richts­vor­mit­tag der Berufs­schul­klas­se Ein­zel­han­del BSWEH1‑1. The­ma des Tages war die Alko­hol­prä­ven­ti­on für Jugendliche.

    Die Schu­lung fand im Jahr 2015 zum ers­ten Mal an der Schu­le statt. Auch in die­sem drit­ten Durch­gang befas­sen sich alle drei Klas­sen der Unter­stu­fe Ein­zel­han­del mit die­ser The­ma­tik. Für die Schu­lungs­maß­nah­me waren Harald Nien­aber (Poli­zei­in­spek­ti­on), Alex­an­dra Pil­le (Land­kreis) und Katha­ri­na Dee­ken (Stif­tung Edith Stein) in den Unter­richt gekom­men. Gemein­sam wol­len sie die Aus­zu­bil­den­den im Ein­zel­han­del für eine akti­ve Alko­hol­prä­ven­ti­on an der Super­markt­kas­se schu­len. Dabei wur­den zunächst die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen geklärt:

    Bei Alko­hol der durch Gärung ent­steht, wie Bier, Wein oder Sekt, ist die Abga­be an Per­so­nen ab 16 Jah­ren erlaubt. An der Super­markt­kas­se gilt damit „kein Alko­hol unter 16“. Die Abga­be von Brannt­wei­nen und brannt­wein­hal­ti­gen Geträn­ken bzw. der Ver­zehr in Gast­stät­ten, Ver­kaufs­stel­len oder sonst in der Öffent­lich­keit sind dage­gen erst ab 18 Jah­ren erlaubt. „Brannt­wein­hal­ti­ge Geträn­ke“ sind alle Misch­ge­trän­ke, die Spi­ri­tuo­sen ent­hal­ten – und zwar unab­hän­gig vom Alko­hol­ge­halt des gemisch­ten Getränks. Sobald ein Getränk Spi­ri­tuo­se (bzw. Brannt­wein) ent­hält, ist die Abga­be sowie der Kon­sum die­ser Geträn­ke in der Öffent­lich­keit für unter 18-Jäh­ri­ge verboten.

    Für die Ver­käu­fer an der Super­markt­kas­se ist es nicht immer leicht die­sen Regeln zu fol­gen. Die jugend­li­chen Kun­den ver­su­chen häu­fig zu über­re­den und mit faden­schei­ni­gen Argu­men­ten einen Kauf her­bei­zu­füh­ren. Außer­dem zwingt manch­mal eine Schlan­ge zur zügi­gen Arbeit an der Kas­se. Eine kon­se­quen­te Alko­hol­prä­ven­ti­on an der Super­markt­kas­se ist also schwie­rig. Das drei­köp­fi­ge Schu­lungs­team stell­te die­se Pro­ble­me in klei­nen Spiel­si­tua­tio­nen an der Kas­se nach. Dabei lern­ten die Aus­zu­bil­den­den das Getränk und Alter effek­tiv zu kon­trol­lie­ren und in der Sache hart zu blei­ben, wenn die Voll­jäh­rig­keit nicht zwei­fels­frei per Aus­weis bewie­sen wurde.