Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege — Persönliche Assistenz
Berufsbild und Zweck dieses Schulangebots
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nimmt zu. Aktuell können etwa zweieinhalb Millionen Menschen ihren Alltag nicht alleine bestreiten. Die Berufsbereiche Hauswirtschaft und Pflege bieten Ausbildungen an, die darauf vorbereiten solchen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages zu helfen. Es geht also zunächst um die Haushaltsführung mit dem Einkauf von Lebensmitteln, deren Lagerung und der Zubereitung von Mahlzeiten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Pfelge der hilfsbedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Wichtig sind dabei auch der persönliche Kontakt zur Pflegeperson und eine sinnvolle und interessante Alltagsgestaltung.
Wenn Sie ein hilfsbereiter Mensch sind und es Ihnen Freude bereitet, sich um Andere zu kümmern, ist dieses Schulangebot für Sie interessant. Hier können Sie feststellen, ob dieser berufliche Weg für Sie in Frage kommt.
Dauer
Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr. Sie beginnt jeweils mit dem neuen Schuljahr.
Besonderheiten
Während des Bildungsganges wird eine fachpraktische Ausbildung von mindestens 160 Stunden in einem geeigneten Betrieb durchgeführt. Hier kommen Einrichtungen in Frage, in denen Menschen betreut, versorgt und gepflegt werden. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme ist der Sekundarabschluss I- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich.
Der berufsübergreifende Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Sport
Religion
Politik
Der berufsbildende Lernbereich — Theorie und Praxis
LF1: Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
LF2: Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen durchführen
LF3: Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden
LF4: (optional): je nach Schwerpunkt der Schule
Schulabschluss
Auf dem Zeugnis stehen die Durchschnittsnoten (gerundet, ohne Stellen nach dem Komma) der drei Lernbereiche:
► Berufsübergreifender Lernbereich
► Berufsbezogener Lernbereich Theorie
► Berufsbezogener Lernbereich Praxis
Der Durchschnitt wird unter Berücksichtigung der Stundenanteile berechnet.
Unter der Gesamtnote für einen Lernbereich stehen außerdem die zugehörigen Einzelnoten aus den Unterrichtsfächern bzw. Lernfeldern.
Erfolgreicher Abschluss
► mindestens Note 4 „ausreichend“ in den drei Lernbereichen
► maximal zwei Noten 5 „mangelhaft“ in den Unterrichtsfächern oder Lernfeldern oder nicht mehr als eine Note 6 „ungenügend“
Erweiterter Sekundarabschluss I
Mit dem erfolgreichen Abschluss und der Erfüllung der vier folgenden Bedingungen wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erreicht:
► Notendurchschnitt* 3,0 (auch 3,099)
► Deutsch 3
► Englisch 3
► Berufsbezogener Lernbereich Theorie 3
* Dieser Notendurchschnitt wird ohne Gewichtung aus den Noten der Fächer und Lernfelder errechnet.
Der Besuch und Abschluss dieser Schulform ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger. Es ersetzt die Klasse 1 der Ausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz. Sie wird als erstes Ausbildungsjahr auf die Ausbildung zur Hauswirtschafterin angerechnet und ermöglicht darüber hinaus den Besuch des Beruflichen Gymnasiums. Nach dem Besuch dieser Berufsfachschule bieten sich Ausbildungsgänge in folgenden Bereichen an:
► Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent — Schwerpunkt Persönliche Assistenz — Klasse 2
► Alle Pflegeberufe wie Alten‑, Kranken- oder Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und verwandte Berufe
► Alle Therapieberufe wie Ergo‑, Physio‑, Logotherapie
► Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte
► Laborantenberufe wie Medizinisch-Technische und Pharmazeutisch-Technische Assistenten
Mit dem Abschluss dieses Schuljahres ist die Schulpflicht erfüllt.