An unserer Schule können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig.

Ab dem Schuljahr 2020/2021 findet die Schulbuchausleihe ausschließlich über das Lernmittelleihportal statt.

Link zur Schulbuchausleihe

Ab dem 01.06.2020 können für die Schulformen die Bücherlisten eingesehen werden und eine Ausleihe der gewünschten Bücher ist ab diesem Zeitpunkt möglich. Erst ab diesem Zeitpunkt sind die Bücherlisten auf dem aktuellen Stand für das Schuljahr 2020/21.
Einige Bücher oder Arbeitshefte können nicht ausgeliehen werden, sondern müssen im Handel käuflich erworben werden.

In einigen Schulformen werden möglicherwiese nicht alle aufgeführten Bücher benötigt. Z.B. werden im Beruflichen Gymnasium die Spanischbücher zur Ausleihe angezeigt. Wenn Sie allerdings nicht am Spanischunterricht teilnehmen, weil Sie die zweite Fremdsprache schon erfüllt haben, dann benötigen Sie die Bücher natürlich auch nicht.

Auf den Bücherlisten sind neben den Ladenpreisen auch das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt (bei einjähriger Ausleihe 35 % des Ladenpreises, bei mehrjähriger Ausleihe 50 % des Ladenpreises) angegeben. Die für Sie zu entrichtende Gebühr wird Ihnen am Ende des Anmeldevorgangs mitgeteilt und ist individuell an Ihre Auswahl angepasst. Die Zahlungsinformationen werden Ihnen ebenfalls am Ende des Anmeldevorgangs angezeigt und zusätzlich per Email zugeschickt.

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie die Anmeldung bis zum 15.07.2020 durchzuführen. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr 2020/21 bis zum 30.07.2020 entrichtet werden.

Wer diese Fristen nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

  • Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
  • § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie sich ebenfalls zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können während der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen (z.Zt. 20% Ermäßigung vom Entgelt). Der Nachweis muss der Schule bis zum 30.07.2020 (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen) vorliegen.